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InsolvenzversicherungGELEISTETE ZAHLUNGEN SIND ABGESICHERT

Ihr Sicherungsschein für Pauschalreisen


Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, eine Insolvenzabsicherung abzuschließen. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz des Reiseveranstalters, ist der Sicherungsschein für Pauschalreisen der Nachweis der Absicherung von Kundengeldern. So können Sie sicher sein, dass vor Reisebeginn geleistete Zahlungen sowie notwendige Rückreisekosten im Insolvenzfall erstattet werden.

Ulli-Reisen hat eine Insolvenzversicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Ulli-Reisen verweigert werden:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
D-65189 Wiesbaden
Tel. (+49) (0)800533-1112

Ihren Sicherungsschein erhalten Sie grundsätzlich mit Ihrer Reisebestätigung.

Ausgenommen von der Absicherungspflicht sind Tagesfahrten
(weniger als 24 Stunden Dauer, keine Übernachtung, Reisepreis bis zu 75,- €).